Ärztliche Praxisgemeinschaft
für Klassische Homöopathie

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Häufige Fragen zur Homöopathie

Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen beantwortet, die oft von unseren Patienten gestellt werden.

  • Die homöopathische Behandlung in unserer Privatpraxis wird abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Am teuersten, weil zeitaufwändigsten, ist das cirka zweistündige Erstgespräch (bei Kindern je nach Alter und Erkrankung cirka 1,5 Stunden).

    Die Erstanamnese wird abgerechnet nach der Ziffer 30, das entspricht 52,46 € (einfacher Satz). Unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes kommt üblicherweise ein Steigerungsfaktor von 2,3 bis 3,5 zur Anwendung, das entspricht 120,66 € bis 183,61 €.

    Cirka 4 bis 6 Wochen nach der Erstanamnese findet ein ausführliches Folgegespräch statt, die Abrechnung erfolgt nach Ziffer 31 (einfacher Satz = 26,23 €) mit einem Steigerungsfaktor je nach Zeitaufwand.

    Die weitere Behandlung erfolgt dann in meist kürzeren Gesprächen, viele Beratungen können auch telefonisch durchgeführt werden. Eventuell erforderliche zusätzliche Untersuchungen werden ebenfalls nach GOÄ abgerechnet.

    Kosten für homöopathische Medikamente entstehen nur, wenn Arzneien regelmäßig eingenommen werden müssen (Einzelgaben sind in den Kosten der Anamnese mit enthalten). Rezepte werden von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet, die für Sie entstehenden Kosten liegen in der Regel aber unter 15 €.

  • Die Behandlung in unserer Praxis wird von den privaten Kassen in der Regel voll erstattet. Die Beihilfe erstattet bis zum 2,3-fachen Satz, mit Begründung bis zum 3,5-fachen Satz.

    Leider nicht übernommen werden die Behandlungskosten von den gesetzlichen Kassen, auch nicht von denen, die im Rahmen der IV-Verträge die Kosten für eine homöopathische Behandlung übernehmen. Da alle Ärztinnen in unserer Praxis rein privatärztlich tätig sind, können sie mit den gesetzlichen Kassen keine Verträge abschließen, und deshalb nur nach GOÄ abrechnen.

    Um auch als gesetzlich Versicherter die Behandlung nicht selbst zahlen zu müssen, können Sie sich bei verschiedenen Zusatzkassen versichern. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Anbietern, die die Kosten für Homöopathie, Naturheilkunde und andere alternative Heilweisen anteilig erstatten. Bitte achten Sie beim Abschluss einer solchen Zusatzversicherung darauf, dass auch die Kosten nach GOÄ und nicht nur die nach dem Hufeland-Verzeichnis übernommen werden.

    Nicht erstattete Kosten können unter Umständen teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

    Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie auch gerne mit Frau Prinz von der Anmeldung sprechen, Telefon 0221 - 9 68 45 2 - 0 zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr.

  • Wir sind eine Bestellpraxis und sind sehr bemüht, die vereinbarten Termine mit dem Patienten einzuhalten.

  • Ja. Hausbesuche werden von uns auf Wunsch des Patienten bei medizinischer Indikation durchgeführt.

  • Da sich die homöopathische Arznei auf der Oberfläche der Globuli befindet, sollen sie nicht in die Hand genommen werden. Die Arznei soll langsam im Mund zergehen. Zwischen der Einnahme der Arznei und der Nahrungsaufnahme soll ein Zeitabstand von 15 Minuten bestehen. Die Potenz des Mittels wird individuell verordnet und mit Ihrem behandelndem Arzt besprochen.

    Homöopathische Arzneimittel können in ihrer Wirkung gestört werden durch:

    • Bohnenkaffee mit oder ohne Koffein, koffeinhaltige Getränke, Schwarztee in großen Mengen
    • Kräutertees mit Kamille und Pfefferminze
    • ätherische Öle wie zum Beispiel Kampfer, Menthol oder Pfefferminze (enthalten unter anderem in Franzbranntwein, Erkältungsbädern, Kaugummi, Hustenbonbons oder japanischem Heilpflanzenöl)
    • mentholhaltige Zahnpasta
    • Zahnbehandlungen
    • Röntgenuntersuchungen
    • Impfungen

    Im Einzelfall wird Ihre Ärztin mit Ihnen besprechen, welche Dinge Sie meiden oder einschränken sollten.

  • Klassische Homöopathie bedeutet ganzheitliche Therapie, d.h. Therapie auf den Ebenen Körper, Geist und Seele. Um das für Sie passende Arzneimittel zu finden, welches auf allen drei Ebenen am besten für Sie passt, braucht es Zeit. Der Arzt muss sich von Ihrer ganz individuellen Symptomatik ein umfassendes Bild machen, dies ist nur durch eine sehr ausführliche Erhebung der Kranken- und Lebensgeschichte möglich.

    Neben Ihren körperlichen Symptomen kommen viele andere Dinge zur Sprache, dazu gehören psychische Belastungen, Ängste, Charaktereigenschaften, Ess- und Schlafgewohnheiten und so weiter. Je nach Lebensalter, Dauer und Art der Erkrankung sowie dem, was Sie in Ihrer Lebensgeschichte geprägt hat, kann die Erstanamnese von cirka 1,5 bis zu 3 Stunden dauern. Durchschnittlich müssen Sie bei einem Erwachsenen mit etwa 2 Stunden Dauer rechnen.

  • Der Unterschied zwischen homöopathischen und pflanzlichen Arzneimitteln in der Naturheilkunde besteht darin, dass die homöopathischen Mittel potenziert werden. Das heißt, ausgehend von der Ursubstanz (die nicht nur pflanzlichen, sondern auch tierischen oder mineralischen Ursprungs sein kann) wird eine starke Verdünnung hergestellt, welche bei jedem Verdünnungsschritt verschüttelt bzw. verrieben wird. Diesen Verdünnungsprozess nennt man Potenzierung.

    Ein weiterer Unterschied zwischen der Behandlung in Naturheilkunde und Homöopathie liegt darin, dass in der Naturheilkunde ein Mittel gegen eine bestimmte Erkrankung, in der Homöopathie dagegen ein Mittel für einen bestimmten Patienten gegeben wird. So können in der Homöopathie zum Beispiel bei einer Durchfallerkrankung unterschiedliche Patienten ganz unterschiedliche homöopathische Mittel erhalten. Umgekehrt kann ein Patient, wenn er homöopathisch behandelt wird, das gleiche Mittel zum Beispiel gegen Durchfallerkrankung und Kopfschmerzen erhalten.

  • Ein klassisch arbeitender Homöopath behandelt immer mit Einzelmitteln. Das heißt, er sucht für den jeweiligen Patienten immer im Einzelfall das nach der Ähnlichkeitsregel am besten passende Mittel.

    Komplexmittel werden Ihnen von einem klassisch arbeitenden Homöopathen nicht gegeben. Komplexmittel enthalten mehrere homöopathische Mittel meist in Niedrigpotenzen, die üblicherweise bei einer bestimmten Krankheit (zum Beispiel Grippe, Husten, Magen-Darm-Erkrankungen) helfen. Das heißt, es werden verschiedene Mittel, die sich in der Behandlung verschiedener Erkrankungen bewährt haben, zusammengestellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass eines der enthaltenen Mittel dem Patienten in diesem speziellen Fall hilft, ist einigermaßen hoch. Ist das Mittel, das der Patient gerade braucht, aber nicht dabei, sind sie wirkungslos.

    Aus dem im vorigen Punkt Beschriebenen erkennt man, dass es sich bei der Behandlung mit homöopathischen Komplexmitteln eigentlich eher um Naturheilkunde handelt als um klassische Homöopathie, da nicht der einzelne Patient, sondern die Beschwerden behandelt werden.

  • Auch ein Heilpraktiker kann klassisch homöopathisch arbeiten und wendet dabei die gleiche Methode an wie ein Arzt. Allerdings verfügt der Heilpraktiker über eine erheblich geringere medizinische Ausbildung, so dass ein homöopathisch tätiger Arzt sehr viel besser imstande ist, Möglichkeiten und Grenzen der homöopathischen Behandlung einzuschätzen.

    Durch seine Ausbildung kann der Arzt eventuelle Begleiterscheinungen, Komplikationen usw. besser erkennen und einordnen, gegebenenfalls weitere diagnostische Schritte veranlassen oder Sie zum Facharzt überweisen.

    Natürlich darf ein homöopathischer Arzt Sie auch schulmedizinisch behandeln, kann Ihnen Rezepte ausstellen und nach ärztlicher Untersuchung Krankmeldungen schreiben.

  • Die Wirkstoffe stammen aus dem tierischen, pflanzlichen und mineralischen Bereich und werden von Ihrem Therapeuten gemäß der homöopathischen Richtlinien für Sie repertorisiert.

Haben Sie noch weitere Fragen? Hier finden Sie eine Online-Version der Zeitschrift "Homöopathie" des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte mit vielen interessanten Beiträgen und Informationen:
www.zeitschrift-homoeopathie.de